1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der bathyro GmbH, c/o profetas gmbh, Ringstrasse 25, 6010 Kriens, Schweiz, UID CHE-329.005.758, E-Mail: davide@bathyro.ch, nachfolgend «bathyro», und ihren Kunden.
1.2 bathyro erbringt ihre Leistungen für Unternehmen und Organisationen, die zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handeln. Aufträge von Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch bathyro.
1.3 Massgebend sind die bei Vertragsschluss gültigen AGBs. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Offerten diesen AGB vor. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn bathyro sie schriftlich anerkennt.
2. Leistungen
2.1 bathyro erbringt strategische Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Projektsteuerungsleistungen. Dazu gehören insbesondere Unternehmensentwicklung und Strategie, Markt und Positionierung, Marketing und Kommunikation, Technologie und künstliche Intelligenz, Organisation und Veränderung sowie die Erstellung von Entscheidungsgrundlagen, Konzepten und Umsetzungsplänen.
2.2 Technische Entwicklungsleistungen für Websites, Apps, Software und KI-Lösungen werden nicht von bathyro selbst ausgeführt. Sie können bei Bedarf durch externe Spezialisten gemäss Ziffer 4 erbracht werden.
2.3 bathyro verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Leistungserbringung, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
2.4 bathyro erbringt keine Rechts-, Steuer-, Revisions-, Anlage-, Finanz- oder technische Sicherheitsberatung, keine Garantieprüfungen und keine Vermögensverwaltung. Für Leistungen vermittelter Fachpersonen gilt Ziffer 4.3.
2.5 Websites, Apps, Software und technische KI-Lösungen werden nicht direkt von bathyro entwickelt.
3. Vertragsschluss und Leistungsänderungen
3.1 Offerten sind während 60 Tagen ab Datum gültig, sofern darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme der Offerte, beidseitige Unterzeichnung oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande. E-Mail genügt.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Daraus entstehender Mehraufwand wird zusätzlich vergütet.
4. Externe Spezialisten
bathyro darf zur Auftragserfüllung externe Spezialisten beiziehen, insbesondere für technische Entwicklungsleistungen gemäss Ziffer 2.5. bathyro wählt und koordiniert diese sorgfältig. Zusätzliche Kosten werden vorgängig mit dem Kunden vereinbart. Für den Umgang mit vertraulichen Informationen und Personendaten gelten die Ziffern 10 bis 12.
Beauftragt bathyro einen externen Spezialisten im eigenen Namen, bleibt bathyro Vertragspartnerin des Kunden. Schliesst der Kunde den Vertrag mit dem externen Spezialisten selbst ab, kommt das Vertragsverhältnis ausschliesslich zwischen diesen beiden Parteien zustande. bathyro haftet in diesem Fall nicht für die Leistungen, Handlungen oder Unterlassungen des externen Spezialisten. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit. Er stellt sicher, dass seine Angaben richtig sind und er über die notwendigen Rechte an bereitgestellten Inhalten verfügt.
5.2 Der Kunde bezeichnet eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und prüft vorgelegte Ergebnisse innert der vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung innert zehn Arbeitstagen.
5.3 Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung gehen zulasten des Kunden. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5.4 Sagt oder verschiebt der Kunde einen verbindlich reservierten Termin weniger als drei Kalendertage vorher oder erscheint er nicht, kann bathyro unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bis zu 50 Prozent des vereinbarten Honorars verrechnen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht stornierbare Drittkosten werden nach Aufwand verrechnet. Nachgewiesene ausserordentliche Umstände werden angemessen berücksichtigt.
5.5 bathyro ordnet die übermittelten Daten nach Inhalt, Kontext und erkennbarem Schutzbedarf den Klassen gemäss Ziffer 12.4 zu. Dabei orientiert sich bathyro an den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde informiert bathyro vor der Übermittlung über besondere gesetzliche, vertragliche oder interne Geheimhaltungs- und Bearbeitungsvorgaben, die für bathyro nicht erkennbar sind. Verlangt der Kunde unabhängig vom erkennbaren Schutzbedarf ausdrücklich eine Behandlung nach Klasse 3, teilt er dies bathyro vorgängig schriftlich mit.
6. Termine
Termine sind verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Übrige Terminangaben sind Richtwerte.
7. Honorar, Spesen und Zahlung
7.1 Die Vergütung richtet sich nach der Offerte und erfolgt nach Aufwand oder als Pauschale für einen definierten Leistungsumfang.
7.2 Bei Pauschalen ist eine Korrekturrunde enthalten, sofern die Offerte nichts anderes bestimmt. Zusätzliche Korrekturrunden, Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs und Änderungen bereits freigegebener Grundlagen werden nach Aufwand vergütet.
7.3 Reisezeit, Spesen sowie vereinbarte Material-, Lizenz- und Drittkosten werden gemäss Offerte oder nach effektivem Aufwand verrechnet.
7.4 Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.
7.5 Bei Aufträgen ab CHF 5’000 sind 50 Prozent bei Auftragserteilung und der Rest nach Projektabschluss geschuldet. Kleinere Aufträge werden grundsätzlich nach Abschluss verrechnet. Abweichende Zahlungspläne bleiben vorbehalten.
7.6 Rechnungen sind innert 20 Tagen netto zahlbar. Danach gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet 5 Prozent Verzugszins. bathyro darf die Arbeiten nach schriftlicher Ankündigung bis zur Zahlung aussetzen.
7.7 Übliche interne Kosten für KI-Nutzung und Rechenleistung sind im Honorar enthalten. Erfordert ein Auftrag eine kundeneigene API, ein eigenes Modell oder vergleichbare nutzungsabhängige Dienste, werden Einsatz, erwarteter Nutzungsumfang und voraussichtliche Kosten vorgängig mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde richtet die erforderlichen Konten in seinem Namen direkt im API-Dashboard des jeweiligen Anbieters ein, trägt die daraus entstehenden Anbieter- und Nutzungskosten und gewährt bathyro die für den Auftrag erforderlichen Zugriffsrechte. Kostenschätzungen beruhen auf dem erwarteten Nutzungsumfang und den zu diesem Zeitpunkt geltenden Anbieterpreisen.
7.8 bathyro darf Kostenschätzungen bei unverändertem Leistungsumfang ohne erneute Freigabe um höchstens zehn Prozent überschreiten. Darüber hinausgehender Mehraufwand bedarf der Zustimmung des Kunden.
8. Abnahme und Entscheidungen
8.1 Der Kunde prüft Arbeitsergebnisse innert der Frist nach Ziffer 5.2. Sie gelten mit schriftlicher Freigabe, produktiver Verwendung oder unbenutztem Ablauf der Prüffrist als abgenommen.
8.2 Der Kunde trifft und verantwortet die geschäftlichen Entscheidungen sowie die Freigabe und Umsetzung der Arbeitsergebnisse. bathyro bereitet diese Entscheide sorgfältig vor und weist auf erkennbare wesentliche Risiken hin.
9. Rechte an Arbeitsergebnissen
9.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den finalen, individuell für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen die zeitlich und räumlich unbeschränkten, ausschliesslichen Nutzungsrechte, soweit bathyro darüber verfügen kann. Rechte an vorbestehenden Materialien gemäss Ziffer 9.3 sowie Nutzungsrechte Dritter bleiben unberührt.
9.2 Der Kunde darf die finalen Arbeitsergebnisse nutzen, verändern, weitergeben und durch Dritte weiterbearbeiten lassen. bathyro haftet nicht für Mängel oder Schäden, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter entstehen.
9.3 Das bathyro Intelligence Protocol sowie Methoden, Modelle, Vorlagen, Prüfraster, Textbausteine, Prompts, Agentenkonfigurationen, Werkzeuge und allgemeines Know-how verbleiben bei bathyro. Kundendaten und vom Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben beim Kunden.
9.4 bathyro übergibt die finalen Dateien in den vereinbarten Formaten. Quelldateien, Rohdaten, Modelle, Rechercheunterlagen, Prompts und Zwischenstände sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Geheimhaltung
10.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits bekannt oder öffentlich zugänglich sind, rechtmässig von Dritten stammen oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offengelegt werden müssen.
10.2 bathyro verpflichtet beigezogene Dritte zu einer angemessenen Geheimhaltung und führt getrennte Ablagen je Mandat. Kundeninformationen werden nicht in Arbeitsergebnisse anderer Kunden übernommen. Allgemeines Methodenwissen darf weiterverwendet werden.
11. Datenschutz
11.1 Beide Parteien halten das Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung ein.
11.2 Bearbeitet bathyro Personendaten im Auftrag des Kunden, handelt bathyro als Auftragsbearbeiterin. Der Kunde bleibt Verantwortlicher. Die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung wird Bestandteil des entsprechenden Auftrags.
11.3 bathyro arbeitet digital und cloudbasiert und nutzt geeignete Geschäfts- oder Teamversionen von Cloud-, Software- und KI-Diensten. Bei KI-Diensten wird vertraglich oder durch verbindliche Einstellungen ausgeschlossen, dass Kundendaten zum Training allgemein verfügbarer Modelle verwendet werden. Mit Anbietern, die Personendaten im Auftrag bearbeiten, schliesst bathyro die erforderlichen Vereinbarungen ab.
11.4 Der Kunde genehmigt den Einsatz der Anbieter und Unterauftragnehmer gemäss der aktuellen Anbieterliste. Diese enthält Angaben zu Zweck und Bearbeitungsorten und wird elektronisch zugänglich gemacht. Über Änderungen informiert bathyro vor dem Einsatz. Der Kunde kann aus sachlichen Datenschutzgründen widersprechen. Ist keine zumutbare Lösung möglich, kann bathyro den betroffenen Leistungsteil aussetzen oder beenden.
11.5 Der Kunde stellt sicher, dass er die übermittelten Personendaten rechtmässig an bathyro weitergeben darf und betroffene Personen soweit erforderlich informiert wurden. bathyro schützt Kundendaten mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen, insbesondere durch geschützte Zugänge, getrennte Mandatsablagen sowie automatisierte, versionierte und vom Primärsystem getrennte Datensicherungen.
12. Einsatz KI-gestützter Systeme
12.1 Grundsatz. bathyro setzt zur Recherche, Analyse, Strukturierung und Aufbereitung professionelle KI-Geschäftsdienste ein. Die eingesetzten Dienste können wechseln, sofern sie die Anforderungen nach Ziffer 11 erfüllen. Der KI-Einsatz ist Bestandteil der Arbeitsweise und wird nicht in jeder Offerte oder Auftragsbestätigung einzeln aufgeführt.
12.2 Prüfung und Verantwortung. bathyro übernimmt KI-Ergebnisse nicht ungeprüft, sondern prüft und ordnet sie menschlich ein. KI-Ergebnisse können dennoch unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein. Angaben zu Recht, Steuern und Finanzen sind vor ihrer Umsetzung durch die zuständigen Fachpersonen zu prüfen. Die Arbeitsergebnisse dienen der Entscheidungsvorbereitung. Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung liegt beim Kunden beziehungsweise bei seinen Organen. Die Haftung von bathyro richtet sich nach diesen AGB und dem Einzelauftrag.
12.3 Datenklassifikation. bathyro klassifiziert die im Rahmen eines Mandats bearbeiteten Daten nach ihrem Schutzbedarf:
- Klasse 1, allgemein: Öffentlich zugängliche Informationen sowie gewöhnliche Geschäfts- und Projektdaten ohne erhöhten Vertraulichkeitsbedarf. Diese dürfen in den freigegebenen Geschäftssystemen bearbeitet werden.
- Klasse 2, vertraulich: Nicht öffentliche kundenbezogene Informationen wie Korrespondenz, Projektunterlagen, Konzepte, Strategien, interne Kennzahlen und Entscheidungsgrundlagen. Diese dürfen in den freigegebenen Geschäftssystemen bearbeitet werden. Zugriffe werden auf die für das Mandat erforderlichen Personen beschränkt. Eine Übermittlung an KI-Systeme erfolgt nur nach Prüfung von Zweck und Erforderlichkeit.
- Klasse 3, besonders vertraulich: Besonders schützenswerte Personendaten sowie Daten, die besonderen gesetzlichen, vertraglichen oder ausdrücklich mitgeteilten Geheimhaltungs- oder Sicherheitsvorgaben unterliegen. Der Kunde kann weitere Daten ausdrücklich dieser Klasse zuordnen. Für ihre Bearbeitung gilt Ziffer 12.4.
12.4 Besondere Behandlung von Klasse 3. Der Kunde informiert bathyro vor der Übermittlung schriftlich über Daten der Klasse 3 und besondere interne Vorgaben. Massgebend sind Inhalt, Kontext und erkennbare Risiken. bathyro kann Daten einer höheren Klasse zuordnen und die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.
Vor der Bearbeitung von Daten der Klasse 3 vereinbaren die Parteien schriftlich die zulässigen Systeme, Zugriffe, Speicherorte, Schutzmassnahmen, Aufbewahrungs- und Löschregeln sowie Leistungsumfang, Honorar und Termine. Ohne eine solche Vereinbarung werden diese Daten nicht in KI-Systemen bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in einem gesonderten Verfahren und kann eine vom Kunden bereitgestellte Umgebung, zusätzliche Fachpersonen, höhere Kosten oder längere Fristen erfordern. bathyro kann die Bearbeitung ablehnen, wenn ein angemessener Schutz nicht gewährleistet werden kann.
12.5 Ausschluss des KI-Einsatzes. Der Kunde kann den KI-Einsatz vor Vertragsschluss für das gesamte Mandat oder einzelne Daten schriftlich ausschliessen. bathyro kann Leistungsumfang, Honorar und Termine entsprechend anpassen oder den Auftrag ablehnen, wenn eine zumutbare Leistungserbringung ohne KI nicht möglich ist. Ein später verlangter Ausschluss gilt als Änderung des Leistungsumfangs.
13. Blogbeiträge und redaktionelle Inhalte («bathyro Perspektiven»)
Die Beiträge von «bathyro Perspektiven» dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls oder Fachberatung. Sie werden technologiegestützt recherchiert und redaktionell geprüft. Für externe Informationen wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder dauerhafte Aktualität übernommen. Entscheidungen dürfen nicht ausschliesslich auf diese Beiträge gestützt werden. Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1 Mängel sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet zu melden. bathyro behebt berechtigte Mängel innert angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
14.2 bathyro haftet unbeschränkt für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden nach Gesetz.
14.3 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Vergütung begrenzt, höchstens auf CHF 100’000 pro Schadenfall und CHF 200’000 pro Kalenderjahr. Konventionalstrafen zulasten von bathyro gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sie werden auf diese Haftungshöchstbeträge angerechnet, sofern die entsprechende Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
14.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Ansprüche Dritter sowie Konventionalstrafen, die der Kunde gegenüber Dritten schuldet, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ziffer 14.2 bleibt vorbehalten.
14.5 bathyro haftet nicht für Entscheidungen oder Umsetzungen des Kunden oder Dritter, unrichtige Angaben des Kunden sowie Ausfälle oder Fehler digitaler Dienste, soweit bathyro diese nicht zu vertreten hat.
15. Höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre Pflichten wegen eines Ereignisses ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs trotz angemessener Vorsorge vorübergehend nicht erfüllen, ist sie für Dauer und Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
16. Vertragsdauer, Beendigung und Aufbewahrung
16.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung oder nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund und zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.
16.2 Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen, nicht stornierbare Drittkosten und vereinbarte Vorleistungen zu vergüten. Nachweislich reservierte, nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
16.3 bathyro bewahrt Unterlagen nur so lange auf, wie dies für den Auftrag, zur Wahrung berechtigter Interessen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Danach werden sie zurückgegeben oder gelöscht. Für Daten der Klasse 3, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Sicherungskopien gelten die vereinbarten Regeln und das dokumentierte Aufbewahrungskonzept.
17. Änderungen der AGB
bathyro kann diese AGB für künftige Verträge anpassen. Für laufende Verträge gelten Änderungen nur mit Zustimmung beider Parteien in Textform.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
18.2 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der bathyro GmbH in Kriens, Kanton Luzern. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.